Seit kurzer Zeit hat der Ortenaukreis die Inzidenzstufe 1 (unter 10) erreicht. Daher sind ab Montag, den 28.06.2021 weitere Lockerungen in Kraft:
Bei der Duchführung von Sport im Freien und in geschlossenen Räumen gelten keine besonderen Regelungen.
Die Registrierung der Anwesenheit entfällt.
Bei Aufenthalt auf dem Gelände und in der Stallgasse bitten wir Vorsicht walten zu lassen und bei Abständen kleiner 1,5m einen Mund-Nasenschutz anzuwenden.
In den Sattelkammern und Hausgängen ist das Tragen von medizinischen MNS nach wie vor erforderlich, da hier keine Belüftung möglich ist und nicht ausreichend Platz zum Ausweichen vorhanden ist.
Das Betreten der Anlage ist nun wieder uneingeschränkt möglich.
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